Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen der Studio 2038 GmbH (nachfolgend „Studio 2038“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Studio 2038 ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Studio 2038 in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

1.5. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Studio 2038 abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Angebote von Studio 2038 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2. Der Kunde kann an Studio 2038 schriftlich per E-Mail oder mündlich (z.B. per Telefon) eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Studio 2038 unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail schriftlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Eine mündliche Zusage (z.B. per Telefon) ist nicht ausreichend.

2.3. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Studio 2038 auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden Studio 2038 mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Studio 2038 über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 3 Werktagen Tagen widerspricht.

2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Studio 2038, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber Studio 2038 resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte | Archivierung

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der Rechnung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Studio 2038 im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Endarbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Studio 2038.

3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstigen Unterlagen.

3.4. Studio 2038 darf die final entwickelten Visualisierungen und Projekte, sofern diese keiner gültigen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zwischen Studio 2038 und Kunde unterliegen, angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung veröffentlichen. Die Veröffentlichung schließt die Website www.studio2038.de bzw. www.studio2038.com, Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, Xing, Pinterest und Behance sowie elektronisch erstelle Portfolios ein. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Studio 2038 und Kunde vor Projektstart ausgeschlossen werden.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Studio 2038.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht Studio 2038 ein Auskunftsanspruch zu.

3.7. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Studio 2038 angefertigt werden, verbleiben bei Studio 2038. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Studio 2038 schuldet mit der Bezahlung der Rechnung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Rohdaten, Produktionsdaten, 3D-Daten, Versionierungen etc.

3.8. Studio 2038 behält sich das Recht vor, Produktionsdaten und Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Rohdaten, Produktionsdaten, 3D-Daten, Versionierungen etc. drei Monate nach Projektabschluss (Frist beginnend mit dem Tag der schriftlichen Freigabe des Kunden) ohne weitere Archivierung zu löschen. Eine längerfristige Archivierung bedarf eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Studio 2038 und Kunde vor Projektstart.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag bzw. im Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist Studio 2038 jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Studio 2038 spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann Studio 2038 dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Studio 2038 verfügbar sein. Ebenfalls ist Studio 2038 zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.

4.3. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Studio 2038 behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.

4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5. Studio 2038 ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und Studio 2038 dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).

4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Änderung und Stornierung von Aufträgen

5.1. Bei nachvertraglicher Änderungen von schriftlich bestätigten Aufträgen, Projekten, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde Studio 2038 alle dadurch anfallenden Kosten und stellt Studio 2038 von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

5.2. Bei ersatzloser Stornierung eines Auftrages nach Vertragsabschluss bzw. nach unmittelbarer Freigabe des Angebots verpflichtet sich der Kunde 35 % der vereinbarten gesamt Bruttovergütung als Entschädigung zu zahlen.

5.3. Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen, Projekten, Arbeiten und Dergleichen ist Studio 2038 nicht dazu verpflichtet die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Leistungen dem Kunden auszuliefern.

5.4. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.

6. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand (z.B. Anzahl der vereinbarten Korrekturschleifen erhöht sich) bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachkalkulation. Hierzu wird Studio 2038 ein ergänzendes schriftliches Angebot vorlegen.

7. Geheimhaltungspflicht

7.1. Studio 2038 und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Studio 2038 verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.2. Sofern notwendig unterzeichnet Studio 2038 eine Geheimhaltungserklärung (NDA) des Kunden. Studio 2038 behält sich auch das Recht vor diese nicht zu unterzeichnen, sofern durch Vereinbarungen die Leistungserbringung nicht gewährleistet werden kann.

8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Studio 2038 die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Materialien, Muster, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von Studio 2038 sorgsam behandelt, vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben sofern dieser es ausdrücklich erwünscht. Die Kosten des Rücktransports (Retoure) sind entsprechend vom Kunden zu tragen.

8.2. Soweit der Kunde Studio 2038 Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Studio 2038 kostenlos erbracht werden.

8.4. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als 3 Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der Maßnahme mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

9. Gewährleistung und Haftung Studio 2038

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Studio 2038 erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Studio 2038 ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

9.2. Der Kunde stellt Studio 2038 von Ansprüchen Dritter frei, wenn Studio 2038 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Studio 2038 beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet Studio 2038 für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Studio 2038 die Kosten hierfür der Kunde.

9.3. Studio 2038 haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Studio 2038 haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.4. Auf Schadensersatz haftet Studio 2038 – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.

9.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.

9.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.1. – 9.3. gelten nicht, soweit Studio 2038 einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

9.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Studio 2038.

9.9. Soweit die Haftung von Studio 2038 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Studio 2038.

10. Veranstaltungen

10.1. Studio 2038 tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

10.2. Der Kunde (Veranstalter) ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 28. April 2004 einzuhalten.

10.3. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

10.4. Studio 2038 behält sich vor, für gebuchte Veranstaltungen im Einzelfall Teilnahmebedingungen aufzustellen und die Zulassung eines Teilnehmers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig zu machen.

11. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Studio 2038 verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Studio 2038 gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

12. Leistungen Dritter

12.1. Studio 2038 ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von Studio 2038 eingeschaltete Freie Mitarbeiter, Freelancer oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Studio 2038.

12.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

13. Media-Planung und Media-Durchführung

13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Studio 2038 nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Studio 2038 dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

13.2. Studio 2038 verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

13.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Studio 2038 nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Studio 2038 nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Studio 2038 entsteht dadurch nicht.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen, längsten jedoch bis zum Projektabschluss.

14.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.

14.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

14.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.

15. Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Studio 2038 abtreten und nur, soweit die Interessen Studio 2038 hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

16. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

Studio 2038 ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

17.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen Studio 2038 und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

17.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Studio 2038 zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Studio 2038 ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

17.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

17.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

17.5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

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Stand: 02.04.2024